Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boda Borg Rümlang AG
- Geltungsbereich, Änderungen und Verantwortung
1.1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB„) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Boda Borg Rümlang AG, Oberglatterstrasse 35, CH – 8153 Rümlang, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich unter der Firmennummer CHE-358.501.870 (nachfolgend „Boda Borg„) und Gast betreffend den Kauf von Eintrittskarten und/oder den Besuch der Quests von Boda Borg (nachfolgend „Quests„). Diese AGB gelten als vom Gast akzeptiert, wenn er Eintrittskarten von Boda Borg kauft und/oder Quests besucht. Sofern der Gast diese AGB nicht akzeptieren möchte, darf er weder Eintrittskarten bei Boda Borg kaufen noch Quests besuchen.
Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis abschliessend, die Geltung allfälliger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Gastes wird ausgeschlossen.
1.2. Verantwortung des Gastes für alle gekauften Eintritte
Kauft ein Gast für mehrere Personen Eintrittskarten, (a) so ist er verpflichtet, diese AGB diesen Personen zur Kenntnis zu bringen, (b) trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser AGB durch diese Personen und (c) ist für das Verhalten dieser Personen in den Quests verantwortlich.
1.3. Änderungen
Boda Borg kann diese AGB jederzeit ändern. Es gilt die zum Zeitpunkt des Kaufs der Eintrittskarten beziehungsweise dem Besuch der Quests jeweils aktuelle Fassung. Boda Borg notifiziert «Freunde von Boda Borg» über Änderungen der AGB, welche als akzeptiert gelten, sofern der Gast sich nicht innert 30 Tagen seit der Änderungsnotifikation als «Freunde von Boda Borg» abmeldet.
- Angebot von Boda Borg und Kauf von Eintrittskarten
2.1. Beschreibungen und Änderungen des Angebots
Das auf www.bodaborg.ch oder in sonstigem Werbematerial dargestellte Angebot von Boda Borg stellt kein rechtlich bindender Antrag von Boda Borg zum Vertragsschluss dar. Alle Beschreibungen und Abbildungen der Quests und dergleichen sind ungefähre Angaben.
Boda Borg wird die Quests nach eigenem Ermessen laufend anpassen, einzelne Quests schliessen und neue Quests hinzufügen.
(a) Die Nichtbezahlung gekaufter Eintrittskarten, (b) die Rückerstattung bezahlter Eintrittskarten oder (c) Schadenersatz für entstandene Reisekosten, weil Boda Borg Quests angepasst hat, einzelne Quests vorübergehend wegen Unterhaltsarbeiten oder ganz geschlossen hat, ist ausgeschlossen.
Boda Borg steht es frei, angefragte Eintritte nicht anzunehmen, sei es weil die zulässige Anzahl der Gäste in den Quests überschritten würde, oder Unterhaltsarbeiten stattfinden, oder aus anderen Gründen im Ermessen von Boda Borg.
2.2. Online-Kauf auf www.bodaborg.ch
Für den Kauf von Eintrittskarten für einen oder mehrere Besuche der Quests ist das korrekte und vollständige Ausfüllen des Buchungsformulars erforderlich. Mit dem Anklicken des Buttons «Bestellung bestätigen» gibt der Gast Boda Borg einen verbindlichen Antrag zum Kaufvertragsschluss ab, welchen Boda Borg mit der Zusendung einer Buchungsbestätigung annimmt. Damit gilt der Kaufvertrag über die Eintrittskarten als verbindlich abgeschlossen und der angegebene Preis ist zur Zahlung geschuldet, sofern nicht gleich online bezahlt wurde, auch wenn die Eintritte nicht in Anspruch genommen werden. Die Zahlung ist spätestens zur reservierten Eintrittszeit vor Ort fällig.
Die per Email versandte Buchungsbestätigung von Boda Borg berechtigt zum Eintritt zur reservierten Zeit, vorbehalten die Alters-Vorschriften und sonstigen Vorschriften gemäss Ziffer 4 dieser AGB werden eingehalten. Der Gast hat keinen Anspruch auf einen Eintritt zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt oder eine Stornierung. Eine Übertragung der Eintrittskarten auf einen anderen Gast ist zulässig.
2.3. Kauf vor Ort
Der Kauf vor Ort erfolgt direkt im Empfangsbereich.
- Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1. Preise
Die auf www.bodaborg.ch genannten sowie die im Empfangsbereich angeschlagenen Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer in CHF.
3.2. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung für Online-Kauf ebenso wie bei Kauf vor Ort erfolgt wahlweise per Kredit- oder Debitkarte (Visa, Mastercard) oder per Barzahlung vor Ort. Bei Nicht-Antritt trotz verbindlichem Kaufvertrag kann Boda Borg dem Gast eine Rechnung schicken oder die bekannte Kreditkarte belasten.
3.3. Gutscheine
Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Aktionen ist nicht möglich.
- Besuchsordnung
4.1. Zutrittsberechtigung zu verschiedenen Bereichen der Anlage von Boda Borg
Die Anlage von Boda Borg besteht aus einem Empfangsbereich, einem Gastrobereich, sanitären Anlagen und den Quests (inklusive Korridore davor nachfolgend „Questing-Bereich„). Für den Zutritt zum Empfangsbereich, zum Gastrobereich und zu den sanitären Anlagen ist keine Eintrittskarte erforderlich.
Für den Zutritt zum Questing-Bereich ist der vorgängige kostenpflichtige Erwerb einer Eintrittskarte erforderlich. Dies gilt auch für Begleitpersonen, vorbehältlich zweier Begleitpersonen für Schulklassen nach Rücksprache mit Boda Borg.
Tieren ist der Zutritt zum Questing-Bereich verboten.
4.2. Alters-Vorschriften
Kinder im Alter unter 7 Jahren ist der Zutritt zum Questing-Bereich aus Sicherheitsgründen verboten.
Kinder im Alter von 8 und 9 Jahren dürfen den Questing-Bereich nur in permanenter Begleitung bzw. unter Aufsicht eines Erwachsenen im Alter von mindestens 18 Jahren besuchen.
Kinder im Alter von 10 und 11 Jahren dürfen den Questing-Bereich ohne permanente Begleitung Erwachsenen besuchen, vorausgesetzt ein verantwortlicher Erwachsener ist in einem der Bereiche von Boda Borg vor Ort anwesend
Jugendliche im Alter von 12 Jahren und älter können alleine zu Boda Borg kommen und alleine den Questing-Bereich besuchen.
4.3. Zwingende Erst-Instruktion
Der Gast verpflichtet sich, vor dem erstmaligen Besuch des Questing-Bereichs von Boda Borg vorgängig eine Instruktion von Boda Borg zu besuchen.
4.4. Schuh- und Bekleidungs-Vorschriften
Die Questing-Bereich darf nur von Gästen genutzt werden, welche Turnschuhe oder anderes festes Schuhwerk tragen. Schuhe mit Absätzen sind nicht zugelassen.
Sodann darf die Questing-Bereich nur von Gästen genutzt werden, welche lange Beinbekleidung tragen. Kurze Hosen und Röcke sind nicht zugelassen.
4.5. Verhaltens-Vorschriften
Jeder Gast ist für ein vernünftiges und rücksichtsvolles Verhalten in strikter Befolgung der Anweisungen des Personals von Boda Borg, sowie in Berücksichtigung der physischen und psychischen Gesundheit von sich selbst sowie Unmündigen, welche der Gast allenfalls begleitet, verantwortlich. Jeder Gast nimmt bewusst ein gewisses Verletzungsrisiko in Kauf, insbesondere bei anspruchsvolleren Quests.
Der Gast verpflichtet sich sodann, die Anlagen von Boda Borg sorgfältig zu benutzen. Sprinkler- und Brandmeldeanlagen gehören nicht zu den Quests, sie dürfen weder berührt noch manipuliert werden.
Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden müssen unverzüglich dem Personal von Boda Borg gemeldet werden.
Anweisungen des Personals oder Beschilderungen von Boda Borg sind strikte Folge zu leisten.
4.6. Esswaren und Getränke
Im Questing-Bereich sind Esswaren und Getränke verboten.
Im Gastrobereich können Gäste Esswaren und Getränke kaufen und die von Boda Borg gekauften verzehren. Nicht erlaubt ist der Verzehr von mitgebrachten Esswaren und Getränken bzw. Picnics.
4.7. Alkohol, Suchtmittel und Tabak
Der Besuch des Questing-Bereichs unter dem Einfluss von Alkohol oder Suchtmitteln sowie beeinträchtigenden Medikamenten ist verboten.
In sämtlichen Bereichen gilt ein Rauchverbot.
4.8. Fundgegenstände
Bei zurückgelassenen gebrauchten Kleidern, Schuhen, Regenschirmen, Trinkflaschen, Rucksäcken und Taschen aller Art mit geschätztem geringen Wertes wird vermutet, dass der ursprüngliche Eigentümer den Besitz absichtlich aufgegeben hat. Diese werden zeitnah entsorgt und nicht aufbewahrt.
Fundgegenstände, deren geschätzter Wert CHF 50 übersteigt, oder bei denen erkennbar ist, dass sie für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung sind (beispielsweise Ausweise, Schlüssel, Schmuck etc.) werden bei der zuständigen Fundbehörde abgegeben.
4.9. Sanktionen bei Verletzung dieser AGB oder sonstiger Instruktionen von Boda Borg
Sofern eine Gast diese AGB, Anweisungen des Personals oder Beschilderungen von Boda Borg verletzt, kann sein Besuch von Boda Borg vorzeitig beendet werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte. Bei wiederholten Verstössen kann gegen den Gast ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Trotzdem getätigte Käufe von Eintrittskarten sind geschuldet und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Datenschutz
In der separaten Datenschutzerklärung, welche mit dem unten aufgeführten Link eingesehen werden kann, wird beschrieben, wie Boda Borg Personendaten erhebt und bearbeitet.
https://www.bodaborg.ch/privacy-statement
- Haftung
Der Gast besucht den Questing-Bereich und sonstigen Anlagen der Boda Borg auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Jegliche Haftung der Boda Borg und/oder ihres Personals wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Boda Borg haftet namentlich nicht für:
- Unfälle bzw. Verletzungen, die durch falsches Verhalten eines oder mehrerer Gäste verursacht werden; oder
- Schäden, die andere Gäste oder Dritte verursachen (Diebstahl, Sach-beschädigungen, usw.); oder
- Unfälle bzw. Verletzungen oder Schäden infolge gesundheitlicher Einschränkungen, wie Platzangst, Schwangerschaft, Einfluss von Alkohol, etc.
Boda Borg haftet nicht für den Verlust und die Beschädigung von Gegenständen, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Taschen etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände oder in den zur Verfügung gestellten Kästchen aufbewahrte Gegenstände.
Eine Unfall-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherung ist Sache des Gastes.
Der Gast ist haftbar für Beschädigungen an den Quests und sonstigen Anlagen von Boda Borg, namentlich aber nicht abschliessend für eine Beschädigung oder Auslösung der Sprinkler- und Brandmeldeanlagen.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
7.1. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen Boda Borg und dem Gast findet materielles Schweizer Recht Anwendung, unter Ausschluss des Kollisionsrecht und internationaler Abkommen.
7.2. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Hauptsitz von Boda Borg in 8153 Rümlang/Schweiz zuständig. Boda Borg kann den Gast jedoch auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz belangen.
Version: März 2025